Grundsatzerklärung zur verantwortlichen Unternehmensführung der Iuvare Beteiligungs- und Serviceges. mbH
(im Folgenden „Iuvare Academy“)
Fassung vom 11.12.2024
Die Iuvare Academy hilft dabei, Pflegefachkräfte aus Ländern außerhalb der EU an deutsche Gesundheitseinrichtungen zu vermitteln. Dabei wollen wir sowohl die Pflegekräfte als auch unsere Auftraggeber, wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, fair unterstützen. Unser Ziel ist es, den Pflegekräften einen guten Start in ein neues Arbeits- und Lebensumfeld in Deutschland zu ermöglichen. Diese Grundsätze beschreiben, wie wir dabei vorgehen. Sie gelten auch für unsere Partner im Ausland, und wir überprüfen regelmäßig, ob sie eingehalten werden.
- Selbstverpflichtung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis
Iuvare Academy verpflichtet sich als Vermittler, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere die Vorgaben des deutschen Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialrechts. In den Vereinbarungen mit Auftraggebern aus dem deutschen Gesundheitswesen sorgt Iuvare Academy dafür, dass nur solche Arbeitsverträge mit Pflegefachkräften abgeschlossen werden, die den Anforderungen des deutschen Arbeitsrechts, einschließlich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, entsprechen.
Darüber hinaus setzt sich Iuvare Academy für gute Arbeitsbedingungen nach deutschen Standards ein und strebt ein zukünftiges Arbeitsumfeld an, das frei von Diskriminierung ist. Besonders wichtig ist dabei, dass die Pflegefachkräfte in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben führen können, das geprägt ist von Freiheit und der uneingeschränkten Ausübung ihrer Rechte, einschließlich Glaubens- und Vereinigungsfreiheit sowie dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte.
Eine faire Vermittlung bedeutet für Iuvare Academy auch, dass Pflegefachkräfte nicht unverhältnismäßig belastet werden und nicht in Lebenssituationen geraten, die sie dazu zwingen, auf Schutzmechanismen und ihre Rechte zu verzichten.
Die im Herbst 2021 vom EU-Parlament und dem Rat der EU beschlossene Hochqualifizierten-Richtlinie stellt klar, dass in Ländern, in denen ein Arbeitskräftemangel besteht, keine aktive Anwerbepolitik betrieben werden soll, insbesondere in Bereichen wie der Gesundheitspflege. Eine Anwerbung von Fachkräften aus solchen Regionen würde zu einem „Brain-Drain“ führen und ist daher als unethisch einzustufen (siehe auch Erwägungsgrund 41 der Richtlinie).
Iuvare Academy verpflichtet sich, keine Vermittlung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten durchzuführen, in denen ein Mangel an Gesundheitspersonal herrscht, um die Situation vor Ort nicht weiter zu verschärfen.
Darüber hinaus wird Iuvare Academy keine Vermittlung unterstützen, die den Rechten und der rechtlichen Stellung der Pflegekräfte schadet. Um dies sicherzustellen, werden entsprechende Prüfverfahren eingeführt. Diese betreffen die Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern, das Verhalten und Auftreten der Auftraggeber gegenüber den Pflegekräften sowie die sorgfältige Auswahl der Auftraggeber.
Iuvare Academy sieht es als oberste Priorität an, ein Menschenbild zu fördern, das den Erwartungen der Gepflegten entspricht: ein Umgang mit Würde und Respekt, der auch die Verantwortung für das Gemeinwohl einbezieht.
Zudem verpflichtet sich Iuvare Academy, die Auftraggeber auf ein schriftliches Integrationskonzept hinzuweisen. Dieses Konzept soll sich an den Anforderungsfeldern des Werkzeugkoffers des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) orientieren, die unter folgendem Link verfügbar sind: DKF-Werkzeugkoffer.
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel
Iuvare Academy sieht sich in der Verantwortung, die Vorgaben des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel umzusetzen und bekennt sich ausdrücklich zu dessen Inhalten. Besonders wichtig sind dabei folgende Aspekte:
- Die Anwerbung und Vermittlung von Pflegefachkräften erfolgt im Einklang mit den Prinzipien der Transparenz und Fairness, wobei die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in den Herkunftsländern der Fachkräfte gefördert wird (gemäß Abschnitt 3.5 des WHO-Kodex).
- Es wird ein transparenter Umgang gegenüber den Pflegekräften gewährleistet, insbesondere hinsichtlich vertraglicher Verpflichtungen, die möglicherweise aus bestehenden Arbeitsverhältnissen in ihren Herkunftsländern resultieren (entsprechend Abschnitt 4.2 des WHO-Kodex).
- Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Kodex werden bei allen vermittelten Arbeitsverhältnissen berücksichtigt, unabhängig von der Dauer des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses (nach Abschnitt 4.7 des WHO-Kodex).
- Es erfolgt keine Anwerbung und Vermittlung von Personen aus Ländern, die auf der WHO health workforce support and safeguards list stehen.
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards
Iuvare Academy setzt sich für die Rechte und den Schutz der Pflegekräfte ein. Unsere Unternehmensgrundsätze basieren auf internationalen Abkommen und Leitlinien, die den Schutz der Rechte von Pflegekräften in der internationalen Vermittlung sicherstellen.
Dazu gehören unter anderem:
– die ILO Kernarbeitsnormen;
– die United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights;
– sowie internationale UN-Menschenrechtsabkommen.
- Selbstverpflichtung zur Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
Iuvare Academy setzt sich für eine faire Vermittlung ein, bei der Pflegefachkräfte aus Drittstaaten finanziell nicht unangemessen belastet werden. Die Vermittlung erfolgt ohne finanzielle Kosten für die Pflegefachkräfte, sodass sie nicht aufgrund einer möglicherweise schwierigen finanziellen Lage ihre Rechte und rechtlichen Positionen aufgeben müssen. Iuvare Academy garantiert durch vertragliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern, dass ausschließlich diese die Vergütung für die Vermittlungsleistungen übernehmen.
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Employer-Pays-Prinzip
Iuvare Academy stellt sicher, dass der „Employer Pays“-Grundsatz umgesetzt wird, dem sich das Unternehmen ausdrücklich verpflichtet. Dieser Grundsatz besagt, dass alle Gebühren, Kosten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vermittlungsprozess – unabhängig von der Art oder dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit – nicht von der Pflegefachkraft getragen werden. Konkret bedeutet dies, dass insbesondere für folgende Leistungen keine Kosten anfallen:
- Organisation und Durchführung von Vorstellungsgesprächen;
- Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen (einschließlich Visa) sowie Reisegenehmigungen;
- Dokumentationsdienste, wie notarielle Beglaubigungen und Übersetzungen;
- Einholung von medizinischen Gutachten sowie Hintergrund-, Referenz- und Sicherheitsüberprüfungen;
- Transport und Unterbringung während der Reise nach Deutschland, bis die Pflegefachkraft eine eigene Wohnung beziehen kann;
- Überprüfung der sprachlichen und fachlichen Fähigkeiten sowie Schulungen oder Orientierungen vor oder nach der Ankunft.
Iuvare Academy wird mit den Auftraggebern vereinbaren, dass etwaige Bindungsklauseln, die die Erstattung von Kosten für die Migration oder Aus- und Weiterbildung der Pflegefachkraft vorsehen, nur in einem Umfang erlaubt sind, der den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts und des Gütesiegels entspricht.
Iuvare Academy wird geeignete Prüfverfahren einführen und sicherstellen, dass entsprechende Klauseln in die Verträge mit Partnern in Drittstaaten aufgenommen werden, um die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten.
- Gesamtverantwortung
Wir tragen die Gesamtverantwortung für den gesamten Prozess und begleiten daher die Teilnehmer persönlich von Anfrage bis zur Berufsanerkennung. Während dieser Zeit stehen ihnen die Iuvare Academy jederzeit zur Verfügung.
- Sprachfassungen
Iuvare Academy stellt diese Unternehmensgrundsätze nicht nur in deutscher Sprache, sondern ebenfalls in Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch auf der Seite www.iuvare-campus.com zur Verfügung.