Die Infektionsschutzgesetz-Novelle im November zum Testen von Mitarbeitern in Kliniken und Altenpflege hat die Branche Kopf stehen lassen. Jetzt gibt es eine Novelle der Novelle.
Die Krankenhäuser liefen Sturm, die Ministerpräsidenten drohten: Tägliches Testen von geimpften oder genesenen Mitarbeitern zu fordern, sei „eine Gängelung derer, die an vorderster Front gegen Corona kämpfen. Das darf es nicht geben“, teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit. Man werde beim bewährten Schema „zweimal pro Kalenderwoche“ bleiben, solange der Bund nicht handelt und sich mit der Forderung der Gesundheitsministerkonferenz, die tägliche Testpflicht zurückzunehmen, auseinandersetzt. Jetzt haben sich Bundestag und Bundesrat am 10. Dezember geeinigt, die Verpflichtung wieder zurückzuschrauben auf verpflichtende Schnelltests zweimal die Woche für Geimpfte und Genesene – ohne Überwachung, sie können also auch zu Hause stattfinden. Das gilt für alle Bereiche im Gesundheitswesen, sowohl für Krankenhäuser als auch für ambulante Dienste, Pflegeheime et cetera.
Pflegeheime müssen weiterhin Besuchern Schnelltests anbieten
Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen: Pflegeheime und Altenheime müssen die Schnelltests nicht nur ihren Mitarbeitern und anderen Beschäftigten wie Ehrenamtlichen anbieten, sondern auch Besuchern. Für Krankenhäuser gibt es diese Verpflichtung gegenüber Besuchern nicht mehr.