Seit 1. Juli Pflicht: Elektronische Patientenakte (ePA)

Zum 1. Juli diesen Jahres sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten per Gesetz dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) in der Versorgung zu unterstützen. Andernfalls droht ein Honorarabzug von einem Prozent. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt dabei auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Es gilt, diesen rechtzeitig zu beantragen!

Patienten haben Anspruch darauf, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Darin können z. B. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, das zahnärztliche Bonusheft oder der Impfausweis aufbewahrt werden. Damit erhalten Patienten erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten.

Die Nutzung der ePA ist für die Patienten freiwillig und kostenfrei.