Wer pflegebedürftig wird, kann Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Doch welche Schritte sind dabei zu beachten? Wo können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten lassen? Wir geben Antworten:
Auf einen Blick
- Leistungen der Pflegeversicherung können bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt.
- Wer privat pflegeversichert ist, kontaktiert das Unternehmen, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde.
- Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung.
- Beraten lassen können sich auch pflegende Angehörige und zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern die pflegebedürftige Person zugestimmt hat.
- Der Online-Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen Überblick zu möglichen Leistungen.
Pflegeversicherung: Das Recht auf Pflegeleistungen
Damit Pflegebedürftige gut versorgt werden können, haben sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder auch andere an der Pflege Beteiligte haben verschiedene Möglichkeiten, um sich über die Pflegeleistungen zu informieren.
Pflegeleistungen beantragen: Erste Schritte
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, sollte zunächst Kontakt zur Pflegekasse oder zu einem Pflegestützpunkt in der Nähe aufnehmen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Pflegebedürftige oder auch jemand, der dazu bevollmächtigt wurde, können dort den Antrag stellen. Privat Pflegeversicherte nehmen Kontakt zu ihrer privaten Pflegeversicherung auf.
Um für sich die geeignete Pflegeform zu finden, sollte auch selbst eingeschätzt werden, ob die Pflege zu Hause längerfristig durch Angehörige erfolgen kann. Zu den wichtigen Überlegungen gehört, in welchem Umfang die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich sein könnte oder ob eine stationäre Pflege notwendig wird. In jedem Fall sollten sich die Betroffenen und ihre Angehörigen über geeignete Angebote zur Unterstützung informieren und beraten lassen.
Um die Pflegeangebote gut vergleichbar zu machen, stellen die Landesverbände der Pflegekassen Vergleichslisten mit den Leistungen und Preisen von Pflegeeinrichtungen bereit. Auch die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag sind hier aufgelistet. Diese Listen sind online zu finden oder können in gedruckter Form für den Einzugsbereich der antragstellenden Person bei der Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten angefordert werden.
Sobald der Antrag vorliegt, gibt die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen ein Gutachten in Auftrag, um die individuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen. Generell müssen Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für das Gutachten eine kürzere Frist von einer oder zwei Wochen.
Antrag auf Pflegeleistungen: Wo kann ich mich beraten lassen?
Wer versichert ist und einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts. Als unabhängige Tochter sichert die compass private pflegeberatung GmbH den Pflegeberatungsanspruch aller Privatversicherten. Dieser Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, etwa ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern die pflegebedürftige Person zugestimmt hat.
Die Pflegekasse, der Pflegestützpunkt oder das private Versicherungsunternehmen bieten unmittelbar nach der Antragsstellung einen Termin für die Pflegeberatung an. Er soll innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden. Zusätzlich werden eine persönlich zuständige Pflegeberaterin oder ein persönlich zuständiger Pflegeberater benannt. Möglich ist auch, dass die Pflegekasse oder die private Pflege-Pflichtversicherung einen Beratungsgutschein für unabhängige Beratungsstellen ausstellt. Der Gutschein kann ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden.
Die Pflegeberatung kann zu Hause erfolgen, aber auch in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung.
Was ist der digitale Pflegeleistungshelfer?
Einen ersten Überblick über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung bietet auch der digitale Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.
Dieses Online-Angebot gibt mit einem interaktiven Fragenkatalog konkrete Antworten, welche Leistungen der Pflegeversicherung in der individuellen Situation möglich sind und wie sie beantragt werden können.