Seit 1. Juli Pflicht: Elektronische Patientenakte (ePA)

Zum 1. Juli diesen Jahres sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten per Gesetz dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) in der Versorgung zu unterstützen. Andernfalls droht ein Honorarabzug von einem Prozent. Zur notwendigen technischen Ausstattung zählt dabei auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Es gilt, diesen rechtzeitig zu beantragen!

Patienten haben Anspruch darauf, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Darin können z. B. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, das zahnärztliche Bonusheft oder der Impfausweis aufbewahrt werden. Damit erhalten Patienten erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten.

Die Nutzung der ePA ist für die Patienten freiwillig und kostenfrei.

Demenz: Welcher Umgang ist richtig?

Es beginnt schon mit der Integrierung Demenzkranker in die Gesellschaft. Man sollten mehr Teil dieser werden. Die Gesellschaft sollte mehr Empathie und Solidarität für Menschen mit Demenz haben. Demenz ist nicht heilbar, aber der Umgang damit ist auch nicht unmöglich. Die Gesellschaft ist von Rationalität, Verständnis von Autonomie und zunehmend auch von Algorithmen geprägt. Menschen mit Demenz passen somit schwer in die Gesellschaft rein. Doch wie genau sieht der richtige Umgang damit aus?

Demenzerkrankten kann man damit begegnen, indem man ihre Emotionen und ihre besondere Wahrnehmungsfähigkeit anerkennt und von ihnen lernt. Man sollte versuchen Menschen mit Demenz zu verstehen. Dies kann zum Beispiel erfolgen, indem man den Menschen mit Demenz immer noch als einen erwachsenen Menschen ansehen und ihm mit Empathie und Augenhöhe begegnen.

Sicher ist, dass die Kommunikation mit Demenz zunehmend schwer fällt, doch diese kann man vereinfachen. Allein die Verwendung von einfacher und eindeutiger Sprache und die Wiederholung von wichtigen Informationen kann da schon helfen. Komplexe Sätze und Metaphern oder Ironie und Sarkasmus werden von Menschen mit Demenz nicht verstanden. Auch bei Fragen sollte man darauf achten, diese auf ein Minimum an Alternativen zu beschränken und vermehrt Ja-Nein-Fragen zu stellen. Menschen mit Demenz brauchen Zeit für eine Antwort. Kritik, Korrekturen oder Diskussionen hinterlassen meist keinen positiven Effekt, da es zur Frustration führen kann. Nonverbale Kommunikation unterstützt allerdings den positiven Effekt.

Die Beanspruchung des Körpers und Erinnerungen wecken sind gute Mittel zur Förderung und Forderung der Demenzerkrankten. Dies kann beispielsweise mithilfe von Musik erfolgen. Durch die Wiederholung von alltäglichen Handlungen erhält der Mensch mit Demenz Selbstständigkeit. Ebenso kann das Pflegen sozialer Kontakte dazu führen, dass die Selbstständigkeit dadurch trainiert wird und Erlerntes länger behalten bleibt. Die Erschaffung von Struktur und Routinen kann dem Menschen mit Demenz eine große Hilfe in der Bewältigung des Alltages sein.

Trotzdem ist es wichtig auch auf sich selbst zu achten und sich selbst nicht zu übernehmen. Wenn es nötig ist, sollte man regelmäßig eine Auszeit von der Pflege nehmen oder sich von einem Pflegedienst unterstützen zu lassen.

REZEPTE VOM ARZT: Was ist der ICD-Code?

Der ICD-Code ist ein weltweit anerkanntes System, mit dem medizinische Diagnosen einheitlich benannt werden. ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”, zu Deutsch und vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten“. Derzeit gilt die Version ICD-10. Im Januar 2022 wird die neue Version ICD-11 mit einer 5-jährigen Übergangsfrist in Kraft treten.

Auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und weiteren medizinischen Dokumenten geben Ärztinnen und Ärzte ICD-Codes an, um Diagnosen einheitlich zu benennen. Der offizielle ICD-Diagnoseschlüssel ist in einer Fachsprache verfasst, die für Nichtmediziner schwer zu verstehen ist.

Wofür stehen die Buchstaben und Ziffern?

Der ICD-Code ist nach einer festgelegten Struktur aufgebaut, bei der jede Stelle ihre Bedeutung hat. Der Buchstabe am Anfang und die folgenden zwei Ziffern geben die Hauptkategorie einer Diagnose an, zum Beispiel steht J45 für „Status asthmaticus“, also Asthma. Mit zusätzlichen Ziffern nach einem Punkt lässt sich die Diagnose genauer benennen: So verweist J45.0 auf „Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale“ und J45.1 auf „Nichtallergisches Asthma bronchiale“.

Was bedeuten die Zusatzkennzeichen L, R, B und A, G, V, Z?

Hinter dem ICD-Code können Zusatzkennzeichen angegeben sein. Diese Buchstaben geben weitere Informationen:

Die Zusatzkennzeichen R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) stehen für die betroffene Körperseite. Damit können Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel bei einem Kreuzbandriss angeben, ob das linke, das rechte oder beide Knie betroffen sind.

Die Zusatzkennzeichen A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose) stehen für die Diagnosesicherheit. Damit können Ärztinnen und Ärzte beispielsweise angeben, ob ein Kreuzbandriss gesichert nachgewiesen oder – ganz im Gegenteil – ausgeschlossen wurde.

Wozu dient die Diagnose-Verschlüsselung?

Mit dem ICD-Code (auch: ICD-Diagnoseschlüssel) kann jede Erkrankung weltweit einheitlich zugeordnet werden. In Deutschland sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Diagnosen nach ICD-10-GM zu verschlüsseln. Die Kodierung nach ICD-10-GM dient zur Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit und zu Abrechnungszwecken. Das „GM“ steht für „German Modification“: Das ist eine auf die Erfordernisse des deutschen Gesundheitswesens angepasste Fassung der international gültigen Version ICD-10-WHO. Sie ist eng an die Fassung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) angelehnt, um internationale Vergleiche und Studien zu ermöglichen.

Zusätzlich wird in Deutschland die internationale Fassung ICD-10-WHO angewendet: Seit 1998 dient diese in Deutschland der Verschlüsselung von Todesursachen und bildet die Basis für eine international vergleichbare amtliche Todesursachenstatistik.

Weniger Pflegekräfte infizieren sich mit Corona

Die Altenpflege hat es bisher am härtesten getroffen: Hier haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie 32.547 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch in Hauswirtschaft et.) angesteckt. In den Pflegeheimen waren 30.561 betroffen, in den ambulanten Diensten 1.986. In der Altenpflege gibt es deutlich mehr Todesfälle durch Covid unter den Beschäftigten: 79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gestorben, 18 sind es in Krankenhäusern und Reha-Kliniken.

Woher der große Unterschied bei der Todesrate rührt? Möglicherweise gibt es in der Altenpflege mehr Beschäftigte mit Vorerkrankungen – jedenfalls mehren sich seit einigen Jahren Auswertungen von verschiedenen Krankenkassen, die zeigen, dass Altenpflegekräfte besonders häufig wegen Krankheit ausfallen und Frühverrentungen häufiger vorkommen als in anderen Berufen.

Bei den Mitarbeitern in den Pflegeheimen scheint sich die Situation jetzt zu verbessern: Zwischen Ende Januar und Ende Februar ist die Zahl der infizierten Beschäftigten noch einmal  ordentlich gestiegen. Die Steigerungen von Ende Februar bis Ende März sind aber deutlich geringer, ein Trend der sich im April fortsetzte. Das gleiche gilt für die Beschäftigten in den Krankenhäusern (und Reha-Kliniken).

Allmählich zeigen also die Corona-Impfungen Wirkung – zumal die Impfskepsis in der Altenpflege abgenommen hat.

Surfen, chatten, skypen – WLAN im Pflegeheim

Ein eigener Internetzugang steht nicht erst seit Corona ganz oben auf der Wunschliste bei der Auswahl eines Heimplatzes.
Vor allem neue Bewohner nutzen dabei das Internet fast so selbstverständlich wie jüngere Leute. Von den über 70-Jährigen wissen wir, dass 45% täglich das Internet nutzen. Bei den 60- bis 69-Jährigen sind es sogar gut 79%.
Es kommt aktuell also eine neue Generation Bewohner in die Heime, für die eine Internetnutzung ein fester Bestandteil des täglichen Lebens ist und sie dieses für Kommunikation, Unterhaltung aber auch Onlinebanking nutzen.

Um eine digitale Grundversorgung jedoch erfolgreich umsetzen zu können, sind folgende Schritte mindestens notwendig:

 

1. Jedes Alten- und Pflegeheim braucht WLAN für seine Bewohnerinnen und Bewohner

2. Digitale Geräteausstattung in Alten- und Pflegeheimen sicherstellen

3. Einheitliche Software für den Einstieg ins Internet bereitstellen

4. Erste Schritte ins Internet begleiten

5. Digitale Kompetenz in der Pflegeausbildung sichern

Mehr zum Thema finden Sie hier in einer Stellungnahmen des BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V..

Joko gegen Klaas zeigen Pflegealltag live

Unter dem Hashtag #NichtSelbstverständlich fand gestern auf ProSieben eine kleine Sensation statt. Die bekannten Moderatoren Joko und Klaas gewannen in der Show „Joko und Klaas gegen Pro7“ 15 Minuten Sendezeit – eigentlich. Denn was folgte, war ein ungefilteter Einblick in den Alltag einer Pflegekraft über 7 Stunden! Ausgestattet mit einer Bodycam waren die Zuschauer live dabei, von der Ankunft im Parkhaus bis zur tatsächlichen Pflege schwerstkranker Menschen. Die gesamte Arbeitsschicht war man hautnah dabei, wenn Patienten ver- und umsorgt wurden.

Während der Show gab es immer wieder Sequenzen von Pflegekräften in ganz Deutschland, die zur aktuellen Situation Stellung nahmen und auf die dramatischen Umstände ihres Jobs aufmerksam machten.

Uns hat dieser Einblick nachhaltig beeindruckt und uns noch einmal mehr die Verantwortung bewusst gemacht, die wir alle in dieser Branche tragen. Wir hoffen, dass nun auch von der Bundesregierung Taten folgen; Joko und Klaas ist damit aber ein Platz in der TV-Geschichte gewiss.

Pflegeleistungen beantragen: So geht’s!

Wer pflegebedürftig wird, kann Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Doch welche Schritte sind dabei zu beachten? Wo können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten lassen? Wir geben Antworten:

Auf einen Blick

  • Leistungen der Pflegeversicherung können bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt.
  • Wer privat pflegeversichert ist, kontaktiert das Unternehmen, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde.
  • Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung.
  • Beraten lassen können sich auch pflegende Angehörige und zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern die pflegebedürftige Person zugestimmt hat.
  • Der Online-Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen Überblick zu möglichen Leistungen.

Pflegeversicherung: Das Recht auf Pflegeleistungen
Damit Pflegebedürftige gut versorgt werden können, haben sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder auch andere an der Pflege Beteiligte haben verschiedene Möglichkeiten, um sich über die Pflegeleistungen zu informieren.

Pflegeleistungen beantragen: Erste Schritte
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, sollte zunächst Kontakt zur Pflegekasse oder zu einem Pflegestützpunkt in der Nähe aufnehmen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Pflegebedürftige oder auch jemand, der dazu bevollmächtigt wurde, können dort den Antrag stellen. Privat Pflegeversicherte nehmen Kontakt zu ihrer privaten Pflegeversicherung auf.

Um für sich die geeignete Pflegeform zu finden, sollte auch selbst eingeschätzt werden, ob die Pflege zu Hause längerfristig durch Angehörige erfolgen kann. Zu den wichtigen Überlegungen gehört, in welchem Umfang die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich sein könnte oder ob eine stationäre Pflege notwendig wird. In jedem Fall sollten sich die Betroffenen und ihre Angehörigen über geeignete Angebote zur Unterstützung informieren und beraten lassen.

Um die Pflegeangebote gut vergleichbar zu machen, stellen die Landesverbände der Pflegekassen Vergleichslisten mit den Leistungen und Preisen von Pflegeeinrichtungen bereit. Auch die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag sind hier aufgelistet. Diese Listen sind online zu finden oder können in gedruckter Form für den Einzugsbereich der antragstellenden Person bei der Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten angefordert werden.

Sobald der Antrag vorliegt, gibt die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen ein Gutachten in Auftrag, um die individuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen. Generell müssen Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für das Gutachten eine kürzere Frist von einer oder zwei Wochen.

Antrag auf Pflegeleistungen: Wo kann ich mich beraten lassen?
Wer versichert ist und einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts. Als unabhängige Tochter sichert die compass private pflegeberatung GmbH den Pflegeberatungsanspruch aller Privatversicherten. Dieser Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, etwa ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern die pflegebedürftige Person zugestimmt hat.

Die Pflegekasse, der Pflegestützpunkt oder das private Versicherungsunternehmen bieten unmittelbar nach der Antragsstellung einen Termin für die Pflegeberatung an. Er soll innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden. Zusätzlich werden eine persönlich zuständige Pflegeberaterin oder ein persönlich zuständiger Pflegeberater benannt. Möglich ist auch, dass die Pflegekasse oder die private Pflege-Pflichtversicherung einen Beratungsgutschein für unabhängige Beratungsstellen ausstellt. Der Gutschein kann ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden.

Die Pflegeberatung kann zu Hause erfolgen, aber auch in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung.

Was ist der digitale Pflegeleistungshelfer?

Einen ersten Überblick über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung bietet auch der digitale Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dieses Online-Angebot gibt mit einem interaktiven Fragenkatalog konkrete Antworten, welche Leistungen der Pflegeversicherung in der individuellen Situation möglich sind und wie sie beantragt werden können.

Ethisch handeln in der Pandemie

Was ist zu tun, wenn Angehörige die Durchführung von Corona-Schnelltests ablehnen oder Bewohner Körperkontakt mit Ihren Partnern wünschen? Diesen und ähnlichen Fragen hat sich nun die Ethikkommission der Pflegekammer Niedersachsen angenommen und einen Leitfaden mit Tipps herausgebracht.

Hintergrund: Die gesellschaftliche Katastrophe der CoVID‐19‐Pandemie stellt Einrichtungen der stationären Altenpflege und deren Mitarbeitende vor besondere Herausforderungen. Die in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen sind aufgrund ihres Alters und oftmals aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet, einen schweren Verlauf von COVID‐19 zu erleiden. Dieses erfordert weitreichende Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen. Eine vollständige Isolation aller Bewohner:innen ist jedoch weder realistisch noch erstrebenswert. Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen erleben in dieser Situation, dass ihre fürsorgliche Haltung sowie ihre fachliche Kompetenz bis über die eigene Belastungsgrenze hinaus gefordert werden.
Zielsetzung: Die Ethikkommission möchte mit ihren Empfehlungen Denkanstöße und Entscheidungsgrundlagen für die unterschiedlichen Akteur:innen der stationären Altenpflege bieten. Im besonderen Maße wendet sie sich an Einrichtungsleitungen und pflegerische Mitarbeitende. Es sollen konkrete Hilfestellungen gegeben und exemplarische Situationen aus einer ethischen Perspektive betrachtet werden.

Empfehlungen: Eine Konkretisierung der Empfehlungen erfolgt innerhalb des Ethikstandpunktes.
a) Das Risiko einer Infektion in der Einrichtung sollte größtmöglich minimiert werden. Um möglichst viele Freiheitsrechte der Bewohner:innen und Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten, müssen Infektionen zeitnah bei Bewohner:innen und Mitarbeitenden identifiziert werden.

b) Angehörigenbesuche stellen für Bewohner:innen eine wesentliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar. Es muss ein Ziel der Pflege sein, Bewohner:innen solche Sorge‐Beziehungen
weiterhin zu ermöglichen.

c) Bewohner:innen können in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung ein hohes Schutzniveau ablehnen. Ihnen sind die gewünschten Freiheitsrechte zu gewähren, soweit eine Gefährdung anderer Personen in der Einrichtung nicht wahrscheinlich ist.

d) Die besondere Situation von Menschen mit Demenz erfordert es, sie vor einer Infektion und vor sozialer Isolation oder Deprivation zu schützen. Rechte, wie das Grundrecht auf Teilhabe, sind
auch bei diesen Bewohner:innen nur in begründeten Einzelfällen einzuschränken.

e) Den besonderen Bedürfnissen sterbender Bewohner:innen und ihrer Angehörigen sind nachzukommen. Angesichts der hohen Belastungen der Mitarbeitenden ist es wichtig, auf Unterstützungsangebote der ambulanten Palliativversorgung und ehrenamtlicher ambulanter Hospizdienste zurückzugreifen.

f) Mitarbeitende sollten im Sinne der Resilienzbildung in ihrer fachlichen Kompetenz bestätigt und in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden. Eine psychosoziale Begleitung und Betreuung der
Mitarbeitenden sollten stets gewährleistet sein. Der Schutz der Mitarbeitenden ist uneingeschränkt zu gewährleisten.

Immer mehr Auszubildende brechen Pflegeausbildung ab

Die Bundes­pflege­kammer (BPK) hat darauf hingewiesen, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche in der Pflege steigt. „Die Berichte nehmen zu, wonach seit Beginn der Pandemie die Anzahl der Auszu­bil­denden, die ihre Ausbildung vor dem Abschluss beenden, noch höher ist als in den Jahren davor“, schrieb die Kammer gestern in einer Mitteilung.

Die Zahl der Abbrüche liege bei 28 Prozent, erklärte gestern die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflege­rates (DPR), Christine Vogler, bei der Eröffnung des virtuellen Kongresses Pflege 2021. Ausschlaggebend dafür seien auch die extrem herausfordernden Erfahrungen während der praktischen Einsätze, erklärte Franz Wagner, DPR-Präsident und Präsidiumsmitglied der BPK, in der Mitteilung.

„Ich werde leider viel zu oft mit Aussagen von Pflegeschülern konfrontiert, dass sie wie ausgebildetes Personal arbeiten müssen. Das darf nicht sein. Wir vergraulen sonst unsere Zukunft, indem wir sie heillos überfordern“, so Wagner.

Unterricht im Coronamodus

„Man muss die Pflegeschüler dort abholen, wo sie stehen und ihnen nicht noch weitere Last und Verant­wortung aufbürden, indem man sie wie eine bereits ausgebildete Pflegefachperson einsetzt“, forderte Wagner. Die hoch motivierten jungen Menschen, die sich im vergangenen Jahr für die Pflege­ausbildung entschieden haben, müssten sowieso schon Kompromisse eingehen.

Denn seit Beginn der Coronapandemie hätten sich die Bedingungen in der neuen generalistischen Pfle­geausbildung per se erschwert. „Der theoretische Unterricht findet auch an Pflegeschulen im Corona­mo­dus digital statt, die Inhalte insgesamt sind neu und umfassender und auch die Praxisanleitung findet in Zeiten von Personalengpässen nicht den Rahmen, den sie eigentlich haben müsste“, so Wagner.

Streit um Vorschlag von Spahn und Giffey

Vor diesem Hintergrund kritisierte Wagner den Vorschlag von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­terin Franziska Giffey (SPD), die Auszubildenden bei der Testung von Pflegeheimbewohnern auf COVID-19 einzusetzen. „Das ist das falsche Signal an die Berufsgruppe, die den Glauben an eine Verbesserung der Lage verliert“, meinte Wagner.

Youtube-Miniserie „Ehrenpflegas“

Kennst du schon die neue Mini-Serie „Ehrenpflegas“ auf Youtube? Die Serie in 5 Episoden soll vor allem junge Erwachsene zwischen 14-25 Jahren ansprechen und kommt bei diesen bisher gut an.
?Die erste Folge findest du hier: https://www.youtube.com/watch?v=UTfzX03z4r4