Neue Quarantäne-Regeln für Pflegekräfte: 8 Fragen und Antworten

Personalnot in der Pflege verschärft sich weiter

Der Pflegenotstand in Deutschland wird nach neuesten Hochrechnungen brisanter als bisher angenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pfle­gekräfte fehlen, auch weil es mit dann insgesamt rund sechs Millionen Pflegebedürftigen über eine Million Betroffene mehr geben wird als bisher angenommen. 

Größte Herausforderung dabei: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden. Daher sei es richtig, geteilte Dienste abzuschaffen und den Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten einzuführen. 

Ferner will die künftige Bundesregierung die Pflegebedürftigen mittelfristig in Bezug auf die steigenden Ei­gen­anteile in der stationären Pflege entlasten. Einige richtungsweisende Vorhaben im Koalitionsvertrag sind bereits vereinbart. Diese müssen dann allerdings auch zügig umgesetzt werden. Andernfalls bleibt die Pflege eine „Großbaustelle auf schwachem Fundament“. 

Wenn Raucherpausen zum Ärgernis werden

Rauchen während der Arbeit – ein täglicher Streitpunkt in Pflegeheim und Klinik: Nichtraucher beschweren sich über Raucherpausen, Raucher fordern mehr Verständnis.

Rauchen ist grundsätzlich Privatsache und wird nicht anders behandelt als das Einkaufen während der Arbeitszeit. Es gibt somit keinen Rechtsanspruch auf die Möglichkeit während der Arbeitszeit Rauchen zu können.

Die gängige Praxis, dass Arbeitnehmer zum Rauchen gehen – außerhalb von Pausen und in der Arbeitszeit – muss der Arbeitgeber nicht dulden. Er kann verlangen, dass Raucher die Arbeitszeit unterbrechen, also „ausstempeln“, und die Arbeitszeit nachholen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden einen Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es sogar 45 Minuten. Dieser Zeitraum kann (auch) für eine Raucherpause genutzt werden. Der Arbeitgeber muss nicht dulden, dass ein Mitarbeiter darüber hinaus seinen Arbeitsplatz verlässt und rauchen geht. Nicht selten gibt es mit Blick auf die diversen – wenn auch kurzen –  Raucherpausen der rauchenden Mitarbeiter erhebliche Unzufriedenheit unter den Nichtrauchern der Belegschaft, an denen während dieser zusätzlichen Pausenzeiten die Arbeit hängen bleibt. Dies umso mehr, wenn die zusätzlichen Raucherpausen nicht einmal nachgearbeitet werden müssen. Deshalb: Klare Regelungen zum Thema Raucherpausen sorgen für zufriedene Arbeitnehmer und vermeiden Folgeprobleme.

Das Rauchen grundsätzlich nur in der regulären Pause zu erlauben, ist meist wenig sinnvoll. Man darf nicht vergessen, dass das Rauchen in der Regel eine Sucht ist. Den Rauchern das Rauchen zu verbieten, kann zu Unkonzentriertheit und einem spürbaren Leistungsabfall führen. Besser ist hier eine klare Regelung. Wenn es im Betrieb keine Stechuhren gibt, um die Raucherzeiten zu erfassen, bietet sich etwa ein Software-Tool auf dem Rechner an, das das Ein- und Ausloggen ermöglicht.

Ausländische Pflegekräfte: In 4 Schritten zur Integration

Bevor ausländische Pflegekräfte deutsche entlasten können, muss Integration gelingen – und das macht erst mal Arbeit. Wir begleiten Sie und Neuankömmlinge dabei zusammenzufinden – auch dann, wenn es knirscht.
Neuer Kontinent, neue Sprache, neue Kultur, neue Stadt, neues Team, neues Berufsverständnis – aber noch keine Berufsanerkennung, keine Freunde, keine Familie: Für Pflegefachkräfte, die im Ausland angeworben werden, um den Personalmangel in Deutschland zu lindern, sind die ersten Monate oft ein harter Aufschlag. Aber auch die Teams, in die die ausländischen Pflegekräfte kommen, und die sich Arbeitsentlastung erhoffen, müssen für die Integrationsarbeit fit gemacht und begleitet werden.

1. Der Weg zur offiziellen Anerkennung
2. Die „Geling-Brille“ aufsetzen: Coaching der Arbeitskollegen
3. Resilienz: Kommunikative Kompetenz ausländischer Pflegekräfte stärken
4. Sprache: Training beginnt für ausländische Pflegekräfte noch im Herkunftsland

Damit dieses sicher gelingt, haben wir für alle Punkte die richtige Lösung, damit die Integration in Ihre Einrichtung möglichst reibungslos gelingt.

Sind Pflegekräfte also die neuen Top-Verdiener?

Das auf keinen Fall. Denn das vom Statistischen Bundesamt errechnete Bruttogehalt berücksichtigt die Zulagen für Schichtdienst und Sonn- und Feiertagsarbeit (nur die Sonderzulagen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht mitgerechnet). Die Zulangen variieren in der Regel zwischen 200 und 400 Euro. Der Vorsprung beim Gehalt besteht in vielen Fällen also nur, weil Pflegekräfte auch zu sehr ungewöhnlichen Zeiten wie Weihnachten und Sonnabendnacht arbeiten. Zwar gibt es auch in einigen anderen Branchen Schichtarbeit. Doch nirgends ist sie so verbreitet wie im Pflegeberuf.